Plastik- und Umverpackungen

 

3. Einführung in Euer Thema

Wir ärgern uns über Plastik- und Verpackungsmüll in den Wäldern, in den Meeren, in unseren Städten. Wir sind genervt darüber, wie viel davon wir immer wieder wegwerfen müssen, und fragen uns, ob Recycling wirklich funktioniert und etwas bringt. Wir wünschen uns ein Ende dieser Plastikflut, weil wir wissen, dass Plastik- und Verpackungsmüll nicht nur ein Problem sterbender Meerestiere, verschmutzter Urlaubsparadiese oder armer Länder ist. Plastik- und Verpackungsmüll ist unser eigenes tägliches Problem, weil Energie und Ressourcen verschwendet werden, weil unsere Gesundheit gefährdet wird, weil Plastikproduktion und -müll ein Teil der weltweiten Klimakrise sind.

Zwischen 1950 und 2015 wurden weltweit mehr als 8,3 Milliarden Tonnen Plastik hergestellt. Davon wurden etwa 9 Prozent recycelt, 12 Prozent verbrannt und 79 Prozent deponiert oder in der Umwelt entsorgt. In der EU fallen jährlich 26 Millionen Tonnen Plastikmüll an. In Deutschland sammelten sich 2017 über 5 Millionen Tonnen Plastikmüll an, wovon weniger als 16% recycelt wurden.

Da Plastikmüll nicht biologisch abbaubar ist, richtet er massiven Schaden an. Jährlich verenden etwa 1.000.000 Seevögel und 135.000 Meeressäuger durch den Kontakt mit unserem Plastikmüll in den Meeren und Ozeanen. Weltweit gibt es mindestens 5 riesige Plastikmüllstrudel. Die Meeresströmungen sorgen dafür, dass sich der Müll aus allen Teilen der Erde dort sammelt und zirkuliert. Der Great Pacific Garbage Patch z.B. ist 1,6 Millionen km² groß. Zum Vergleich: Das ist etwa 3x die Fläche von Frankreich oder 4,5x die Fläche von Deutschland.

Das sind alarmierende Zahlen, die entmutigend wirken können, oder!? Aber das darf uns nicht vom Handeln abhalten! Jede und jeder Einzelne von euch kann im (schulischen) Alltag Schritte in Richtung Nachhaltigkeit gehen. Die Möglichkeiten, einen Beitrag zur Vermeidung von Plastik- und Verpackungsmüll zu leisten, sind vielfältig. Eure Aufgabe besteht darin, erste konzeptionelle Ansätze zu entwickeln, wie dies gelingen kann.

Die wichtigen Leitfragen lauten: Was ist das eigentlich Problematische an Plastik- und Verpackungsmüll? Wie wird versucht, dieses Problem zu lösen? Was muss sich konkret ändern, auch an Schulen? Und was kann mein eigener Beitrag sein, um das Problem langfristig zu lösen?

In diesem Teil des Online-Kurses erarbeitet Ihr Euch notwendiges Hintergrundwissen, um anschließend konkrete Ideen entwickeln zu können. Aufgrund der knappen Zeit beschränken wir uns auf die Teilthemen „Plastik- und Verpackungsmüll - Problemdimension“, „Wertstoffkreislauf und Recycling“, „Strategien zur Müllvermeidung - heute“, „Zukunftsszenario“.

2. Lösung: Wertstoffkreislauf & Recycling

Hier findet Ihr nochmals die Antworten incl. Erläuterungen und Quellenangaben:

Frage (1): Wie viel Plastik-Verpackungsmüll produziert jeder Bundesbürger pro Jahr?

a) rund 24 Kilogramm
b) rund 38 Kilogramm
c) rund 12 Kilogramm

Antwort (1): b) ist richtig.

Laut Plastikatlas 2019 war 2016 jeder Bundesbürger im Schnitt für 38 Kilogramm Plastik-Verpackungsmüll verantwortlich. EU-weit lag Deutschland damit auf Platz vier: nur in Luxemburg (50,5 Kilogramm), Irland (46,2 Kilogramm) und Estland (42,2 Kilogramm) verursachten die Menschen mehr Kunststoffabfälle. Quelle: Plastikatlas 2019

Frage (2): Wie hoch ist schätzungsweise der Anteil im Gelben Sack, der derzeit recycelt werden kann?

a) 25 %
b) 50 %
c) 90 %

Antwort (2): b) ist richtig.

Ca. 90 % der Plastikmenge aus dem gelben Sack oder der gelben Tonne wurden innerhalb Deutschlands verwertet (Diese Angabe bezieht sich auf das Jahr 2018). Aber Achtung! Diese Zahl gibt lediglich an, wie hoch der Anteil aus dem Gelben Sack ist, der überhaupt verwertet wird. Verwertung heißt aber gerade nicht, dass nur recycelt wird, sondern umfasst auch die Verbrennung des Abfalls zur Energiegewinnung. Nur etwa die Hälfte des Inhalts des Gelben Sacks, also 50%, werden recycelt, der verbleibende Anteil sind Sortierreste, die nicht recycelt werden, sondern verbrannt werden müssen. Quelle: NABU

In Europa zählt Deutschland zu den Spitzenreitern, was das Recyceln anbelangt, gemeinsam mit den Niederlanden, der Schweiz und Österreich. Im Jahr 2017 lag die Recyclingquote in Deutschland offiziell bei 46 Prozent. Diese Zahl bzw. ihre Bemessung ist jedoch z.T. umstritten. Dem Plastikatlas 2019 zufolge bezieht sie sich nämlich nur auf die auf Recyclinghöfen angelieferten Plastikabfälle. Tatsächlich würden in Deutschland aber nur 15,6 Prozent der anfallenden Kunststoffprodukte zum erneuten Gebrauch aufbereitet. Der übrige Plastikmüll wird entweder ins Ausland verschifft oder thermisch verwertet, also in Verbrennungsöfen verheizt. Quelle: Plastikatlas 2019

Frage (3): Wodurch wurde die deutsche Wirtschaft verpflichtet, in Umlauf gebrachte Verpackungen nach Gebrauch zurück zu nehmen?

a) durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz von 2012
b) durch das Abfallbeseitigungsgesetz von 1972
c) durch das Verpackungsgesetz von 1991

Antwort (3): c) ist richtig.

Das wichtigste Ziel des Verpackungsgesetzes ist es, die Recyclingfähigkeit und die Recyclingquoten von Verkaufsverpackungen zu erhöhen. Demnach ist derjenige, der Verpackungen gewerbsmäßig in Umlauf bringt, die beim Endverbraucher typischerweise als Abfall anfallen, für die Entsorgung dieser Verpackungen verantwortlich. Da Unternehmen ihre Verpackungen nicht persönlich beim Endverbraucher abholen können, lizenzieren sie diese i. d. R. bei einem dualen System (z.B. Der Grüne Punkt). Diese wiederum organisieren die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungen über die gelbe und die blaue Tonne sowie öffentlich aufgestellte Altglascontainer. So kümmern sich die dualen Systeme darum, dass das Verpackungsmaterial nach der Verwendung dem Recycling zugeführt wird.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist eine Nachfolgeregelung des Abfallbeseitigungsgesetzes und gilt als die Kernregelung aller abfallrechtlicher Vorschriften. Demnach gibt es eine einzuhaltende Rangfolge, wie Abfall „zu bewirtschaften“ ist – die sog. Abfallpyramide:

• Vermeidung
• Vorbereitung zur Wiederverwendung
• Recycling
• sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
• Beseitigung

Quelle: Abfallrecht | Umweltbundesamt